Professionelle Beratung.
50–80 % zahlt der Staat.
savvean ist beim BAFA registriert. Über das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ übernimmt der Bund einen Großteil deines Beratungshonorars. Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess – damit kein Formfehler die Förderung kostet.
Brandenburg / neue Bundesländer*. Max. 2.800 € pro Beratung.
Berlin / alte Bundesländer. Max. 1.750 € pro Beratung.
Max. förderfähige Beratungskosten (netto) pro Beratung.
Bis zu 5 Beratungen insgesamt, max. 2 pro Jahr.
Programmlaufzeit aktuell bis 31.12.2026.
Nicht rückzahlbar (De-minimis-Beihilfe).
*Maßgeblich ist der Standort deines Unternehmens – nicht der des Beraters. Ausnahmen: Region Leipzig zählt zu 50 %, Regionen Lüneburg/Trier zu 80 %.
In 5 Schritten zum Zuschuss.
Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung. Der Übergang von Schritt 2 zu Schritt 4 ist der kritische Punkt – und genau dort passen wir auf.
Vorgespräch & Beratungsthema
Wir klären gemeinsam und kostenfrei, ob du förderberechtigt bist und welches Beratungsthema passt. Du wählst savvean als registriertes Beratungsunternehmen.
Antrag stellen — vor allem anderen!
Du stellst den Antrag online über die Antragsplattform des BAFA und wählst eine Leitstelle (z. B. DIHK). Du gibst nur deine Firmendaten ein — wir unterstützen dich dabei. Antragsteller und Zuschussempfänger bist immer du als Unternehmen.
Zur BAFA-AntragsplattformInformationsschreiben abwarten
Die Leitstelle prüft deinen Antrag und deine Beraterwahl. Erst wenn das Informationsschreiben (unverbindliche Inaussichtstellung) vorliegt, geht es weiter. Vorher darf kein Beratungsvertrag unterschrieben und nicht mit der Beratung begonnen werden.
Beratung durchführen
Jetzt schließen wir den Beratungsvertrag und starten. Es ist eine konzeptionelle Einzelberatung (max. 5 Tage bzw. 40 Stunden, bis zu 6 Monate Zeitfenster) — auf Wunsch komplett online. Am Ende bekommst du einen strukturierten Beratungsbericht.
Nachweis & Auszahlung
Du zahlst das Honorar, reichst den Verwendungsnachweis ein (Bericht, Rechnung, Zahlungsnachweis, Monitoring- und ESF-Fragebogen). Danach überweist das BAFA den Zuschuss direkt auf dein Konto.
Zum Verwendungsnachweis-PortalDer häufigste und teuerste Fehler
Wird der Beratungsvertrag unterschrieben oder mit der Beratung begonnen, bevor das Informationsschreiben da ist, entfällt die Förderung vollständig. Eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Deshalb gilt immer: Erst Antrag, dann Vertrag. Wir achten für dich auf die richtige Reihenfolge.
Antragsberechtigt – oder nicht?
Antragsberechtigt sind
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler:innen und Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, die:
- weniger als 250 Mitarbeitende haben,
- max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Bilanzsumme aufweisen,
- rechtlich selbständig und in der gewerblichen Wirtschaft oder den Freien Berufen tätig sind.
Nicht förderfähig sind u. a.
Unternehmen in Insolvenz oder wirtschaftlicher Schieflage, überwiegend öffentlich getragene oder gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen, deren Hauptgeschäft selbst die Beratung oder Prüfung ist – also Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung und Rechtsberatung.
Hinweis für Gründer:innen: Im ersten Jahr nach der Gründung musst du vor der Abrechnung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner (z. B. IHK) führen. Wir empfehlen, das vor der Antragstellung zu erledigen.
Förderfähige Beratungsthemen.
Gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Bei savvean sind das insbesondere:
Digitalisierungsstrategie
Prozesse, Tools, Datenarchitektur.
KI im Unternehmen
Sinnvolle Einsatzfelder, Agenten, Automatisierung.
Eigenbau statt Großprojekt
Schlanke, selbst betreibbare Software-Lösungen.
Marketing & Positionierung
Sichtbarkeit, Content, Vertrieb.
Organisation & Selbstführung
Strukturen, die mit kleinem Team tragen.
Nicht förderfähig sind reine Schulungen/Seminare, reiner Werbungseinkauf, Produktverkauf des Beraters sowie Vermittlungsberatung.
Du machst die Beratung.
Wir machen die Bürokratie.
Die Förderung scheitert fast nie am Inhalt, sondern an der Formalie. Deshalb begleiten wir dich vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung.
Kostenloses Vorgespräch & Förderfähigkeits-Check
Unterstützung bei der Antragstellung (richtige Reihenfolge, richtige Leitstelle)
Durchführung der Beratung — vor Ort oder online
Strukturierter Beratungsbericht für den Verwendungsnachweis
BAFA-registriert · Berater-ID 224317
Was bleibt für dich übrig?
Beispiel Berlin · 50 %
Beispiel Brandenburg · 80 %
Liegt das Honorar über 3.500 €, wird der übersteigende Teil nicht gefördert und vollständig vom Unternehmen getragen.
FAQ
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen? +
Nein. Es ist ein nicht rückzahlbarer Direktzuschuss. Er zählt als De-minimis-Beihilfe (200.000-€-Grenze über drei Steuerjahre).
Wann bekomme ich das Geld? +
Nach Abschluss der Beratung, vollständiger Zahlung des Honorars und Einreichung des Verwendungsnachweises — das BAFA zahlt dann direkt an dich aus.
Kann ich die Förderung mehrfach nutzen? +
Ja, bis zu 5 Beratungen insgesamt, maximal 2 pro Kalenderjahr (bis 31.12.2026).
Geht das auch komplett online? +
Ja. Die Beratung kann per Videokonferenz durchgeführt werden.
Bin ich als Soloselbständige:r berechtigt? +
Ja. Soloselbständige und Freiberufler:innen sind ausdrücklich antragsberechtigt.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund? +
Beratungsbeginn oder Vertragsabschluss vor dem Informationsschreiben. Genau hier passen wir auf.
Wie lange dauert es bis zum Start? +
Plane Vorlauf für die Prüfung durch die Leitstelle ein. Erst danach starten wir.
Was kostet mich deine Unterstützung bei Antrag und Nachweis? +
Die Begleitung ist Teil unserer Zusammenarbeit — gefördert wird das Beratungshonorar selbst.
Klären wir dein Förderpotenzial in 20 Minuten.
Kostenlos, unverbindlich, ohne Förder-Bürokratie-Frust. Wir sagen dir, was bei dir möglich ist – und worauf du bei der Reihenfolge achten musst.
Lieber schreiben? Nutze das Formular oder hej@savvean.ai.
Programm: „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung; die Entscheidung trifft das BAFA.
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Programmkonditionen können sich ändern; Programmlaufzeit derzeit bis 31.12.2026. savvean ist beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert (Berater-ID 224317).
Alle Programmdetails offiziell beim BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU.